Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil handelt von einem Fall aus der beruflichen Vorsorge. Eine Frau (A._) war von Juni 2013 bis September 2014 als Verwaltungsangestellte bei der Association B._ angestellt. Nachdem sie eine Invaliditätsrente beantragt hatte, erkannte ihr die Invalidenversicherung ab Oktober 2015 eine volle Invalidenrente zu. Im Juli 2020 beantragte A._ Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, die von der Fondation de prévoyance des Paroisses et Institutions Catholiques verwaltet wird. Die Fondation bewilligte ihr eine Invalidenrente, reduzierte diese jedoch aufgrund einer Überentschädigung. Die Frau erhob Klage gegen die Fondation und verlangte höhere Leistungen. Das kantonale Gericht wies die Klage ab, woraufhin A._ beim Bundesgericht Beschwerde einreichte. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ebenfalls ab und bestätigte die Berechnung der Rente durch die Fondation.