Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_709/2023 vom 8. Mai 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt einen Fall aus dem Bereich der Unfallversicherung. Die Versicherte A.__ hatte durch einen Fahrradunfall eine Fraktur der Wirbelkörper erlitten und war zunächst vollständig arbeitsunfähig. Sie konnte ihre Tätigkeit als Marketingberaterin später wieder zu 50% aufnehmen, wurde jedoch erneut arbeitsunfähig, als ihr das eingesetzte Material wieder entfernt wurde. Die Versicherungsgesellschaft Generali beendete daraufhin die Zahlung der Taggelder und lehnte den Anspruch auf eine Invalidenrente ab. Die Versicherte erhob Klage und das Gericht erkannte ihr eine Invalidenrente von 18% ab dem 15. August 2021 zu. Generali legte gegen das Urteil Berufung ein, die jedoch vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass die Invalidenrente auf Basis eines Vergleichs der Einkommen berechnet werden muss und bestätigte den in erster Instanz festgelegten Invaliditätsgrad. Das Gericht stützte sich auf statistische Daten der Einkommensstrukturstatistik 2020 und kam zu dem Schluss, dass der Invaliditätsgrad 18% beträgt. Die Kosten des Verfahrens wurden Generali auferlegt und die Versicherte erhielt eine Entschädigung für die Verfahrenskosten. Das Urteil ist endgültig und bindend.