Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines ghanaischen Staatsangehörigen, der illegal in die Schweiz eingereist ist und um Asyl ersucht hat. Der Mann hat in der Schweiz wiederholt strafrechtlich gehandelt und wurde mehrfach wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen. Nach seiner Haftentlassung im Jahr 2019 reichte der Mann ein Gesuch um Aussetzung der Wegweisung und Prüfung einer Härtefallbewilligung ein. Das Migrationsamt wies das Gesuch ab und ordnete seine Ausreise an. Der Beschwerdeführer gelangte daraufhin an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das sein Gesuch ebenfalls ablehnte. Der Beschwerdeführer legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Schutzes seiner Gesundheit gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht weist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ab, da keine Anspruchsbewilligung vorliegt, und weist die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ab, da weder der Anspruch auf rechtliches Gehör noch der Schutz der Gesundheit verletzt ist. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.