Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_751/2023 vom 29. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Konkursverfahren der C._ AG und der damit verbundenen Kollokations- und Abtretungsverfügungen. Der Beschwerdeführer, A._, beantragte die Feststellung der Nichtigkeit dieser Verfügungen. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies das Gesuch ab, woraufhin A.__ Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Der Sachverhalt besteht darin, dass die B._ mbH, eine Tochtergesellschaft der C._ AG, Insolvenz angemeldet hat und ein vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt wurde. Das Konkursverfahren über die C._ AG wurde eröffnet und das Konkursamt des Kantons Thurgau kollozierte die Forderung der B._ im Kollokationsplan. A._, der auch Gläubiger war, erhob eine Kollokationsklage, die jedoch abgewiesen wurde. Das Konkursamt trat die Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Organe der C._ AG an die B.__ ab.

Das Bundesgerichtsurteil behandelt die Frage der Gültigkeit der Kollokations- und Abtretungsverfügungen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass das Obergericht zu Recht die Nichtigkeit der Verfügungen abgelehnt hat. Es stellt fest, dass die alten Konkursübereinkünfte zwischen dem Kanton Thurgau und dem Königreich Bayern von 1834 nach wie vor gültig sind und somit die Anerkennung des deutschen Insolvenzverfahrens nicht erforderlich ist. Das Bundesgericht kommt zum Ergebnis, dass die Verfügungen des Konkursamtes rechtmäßig sind und weist die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführer wird zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.