Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_219/2022 vom 15. Mai 2024

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Der Beschwerdeführer in diesem Fall wurde am 21. Dezember 2021 vom Obergericht des Kantons Aargau wegen des Zugänglichmachens von harter Pornografie (tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen) schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe bestraft. Er hatte eine Videodatei mit sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen über Instagram an zwei Personen versandt. Der Beschwerdeführer legt Beschwerde ein und argumentiert, dass die Informationen, die zur Verurteilung führten, rechtswidrig erlangt wurden. Er behauptet, dass Instagram die Informationen ohne seine Einwilligung erhoben hat und dass die Datenübermittlung in die USA unzulässig war. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und erklärt, dass die Beweise rechtmässig erhoben wurden, da der Beschwerdeführer in die Datenbearbeitung von Instagram eingewilligt hat. Die Weitergabe der Informationen in die USA wurde als bekannt vorausgesetzt und nicht als Verletzung des Datenschutzgesetzes betrachtet. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.