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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Streit über den Kindesunterhalt im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. A._ und B._ sind verheiratet und haben drei Kinder. Das Bezirksgericht Luzern entschied im Jahr 2014, dass die Kinder abwechselnd bei beiden Eltern leben und der Vater Unterhaltsbeiträge zahlen muss. Eine spätere Anpassung dieser Regelung führte dazu, dass eines der Kinder nur noch bei der Mutter lebt. Die Mutter legte Berufung ein und forderte weitere Unterhaltsbeiträge sowie eine Änderung der Obhutsregelung für das andere Kind. Das Kantonsgericht änderte den Entscheid des Bezirksgerichts teilweise ab und legte neue Unterhaltsbeiträge fest. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde der Mutter und entschied, dass sie für die Zeit vor dem 1. Februar 2024 auf die ursprüngliche Unterhaltsregelung zurückgreifen muss. Das Kantonsgericht hatte korrekt festgestellt, dass vor diesem Zeitpunkt keine veränderten finanziellen Verhältnisse vorlagen. Die Beschwerde wurde abgelehnt, und die Mutter muss die Gerichtskosten tragen.