Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_561/2023 vom 22. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit um eine Geldstrafe für Eltern, die ihre Kinder während der obligatorischen Schulzeit nicht in die Schule geschickt haben. Der Fall ereignete sich während der COVID-19-Pandemie, als den Schülern die Pflicht auferlegt wurde, vom 10. bis 28. Januar 2022 Masken zu tragen. Die Eltern entschieden sich jedoch, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken, da sie Bedenken hinsichtlich der Gesundheit hatten. Der Inspektor des Schulbezirks II des Kantons Wallis verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 600 CHF gegen die Eltern, da sie keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt hatten, die die gesundheitliche Unverträglichkeit des Maskentragens nachweist. Das Schulinspektorat wies ihre Beschwerde ab, und die Eltern legten daraufhin beim Kantonsgericht des Kantons Wallis Rechtsmittel ein. Das Kantonsgericht entschied zugunsten der Eltern und hob die Geldstrafe auf. Der Kanton Wallis legte daraufhin beim Bundesgericht Rechtsmittel ein und argumentierte, dass das Urteil seine Kompetenzen als Bildungsbehörde beeinträchtigt. Das Bundesgericht wies das Rechtsmittel des Kantons Wallis jedoch ab und erklärte, dass es nicht die Zuständigkeit habe, Streitigkeiten zwischen verschiedenen Behörden innerhalb desselben Kantons zu klären. Das Gericht entschied auch, dass der Kanton Wallis keine qualifizierte Verletzung seiner öffentlichen Hoheitsrechte geltend machen konnte, die eine Beschwerde nach dem Gesetz über das Bundesgericht gerechtfertigt hätte. Das Gericht entschied, dass der Kanton Wallis die Kosten des Verfahrens tragen muss und dass den Eltern eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten zusteht.