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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie im Kanton Wallis. Zwei Eltern haben sich geweigert, ihren Sohn aufgrund einer Maskenpflicht in die Schule zu schicken. Daraufhin wurde ihnen eine Strafe auferlegt. Der Kanton Wallis hat gegen das Urteil des kantonalen Gerichts Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass die Entscheidung seine Befugnisse als zuständige Behörde in Frage stellt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Kantons Wallis als unzulässig abgewiesen und entschieden, dass die Eltern keine Strafe zahlen müssen. Das Gericht war der Meinung, dass die Eltern aus gesundheitlichen Gründen gehandelt haben und dass die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht umstritten war. Der Kanton Wallis muss die Gerichtskosten tragen und eine Entschädigung an die Anwältin der Eltern zahlen.