Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_557/2023 vom 21. August 2023

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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem Eltern für die Verletzung ihrer Pflichten bezüglich der obligatorischen Schulbildung mit einer Geldstrafe belegt wurden. Die Eltern hatten ihre Tochter während der COVID-19-Epidemie nicht zur Schule geschickt, weil das Kind gesundheitliche Probleme mit dem Tragen einer Schutzmaske hatte. Der Inspektor der Schule verhängte eine Geldstrafe von 600 Franken gegen die Eltern, da sie keinen medizinischen Nachweis für die Abwesenheit des Kindes vorgelegt hatten. Das kantonale Gericht hob die Strafe jedoch auf und entschied, dass die Eltern freigesprochen werden sollten. Das Gericht befand, dass die Eltern berechtigt waren, ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule zu schicken. Der Kanton Valais legte beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht entschied, dass der Kanton Valais nicht berechtigt war, gegen das Urteil zu beschweren, da er kein direktes rechtliches Interesse hatte und keine besonderen Garantien oder eine eigenständige Zuständigkeit bezüglich der Disziplinarmaßnahmen in Schulangelegenheiten hatte. Der Kanton Valais wurde daher zur Zahlung der Gerichtskosten und einer Entschädigung an die Anwältin der Eltern verurteilt.