Zusammenfassung von BGer-Urteil 5D_223/2023 vom 24. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine negative Feststellungsklage nach Artikel 85a SchKG (Unterhaltsbeiträge), die von A._ gegen die Stadt Uster eingereicht wurde. Die Stadt Uster hatte A._ für eine Forderung von CHF 13'384.- plus Zinsen betrieben, die bevorschusste Unterhaltsbeiträge für die Kinder B._ und C._ betraf. A._ erhob Rechtsvorschlag und die Stadt Uster erhielt vom Bezirksgericht Uster die definitive Rechtsöffnung. A._ klagte daraufhin vor dem Bezirksgericht Horgen auf Feststellung des Nichtbestehens der Schuld nach Artikel 85a SchKG. Das Bezirksgericht und das Obergericht des Kantons Zürich wiesen die Klage ab. Der Beschwerdeführer legte dann beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Urteils des Obergerichts und eine erneute Prüfung des Falls. Er argumentierte, dass das Urteil des Obergerichts gegen Grundrechte und die geltende Gesetzgebung verstoße. Das Bundesgericht prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die Beschwerde unbegründet sei. Es wies die Beschwerde ab und legte die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auf. Das Urteil wurde den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich mitgeteilt.