Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_269/2023 vom 9. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines österreichischen Staatsangehörigen, der in der Schweiz lebt und dessen Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA nicht verlängert wurde. Der Mann war mehrfach straffällig geworden und wurde unter anderem wegen Verkaufs von Betäubungsmitteln und Einbruchdienstählen zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit der Beschwerde und kommt zum Schluss, dass die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung gerechtfertigt ist. Der Beschwerdeführer konnte keine aussergewöhnlich schwerwiegenden Gründe für einen Verbleib in der Schweiz darlegen und es bestand eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute Straffälligkeit. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auf.