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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Arbeitsvertrag und eine Kündigung wegen Missbrauchs gemäß Art. 336 ff. OR. Der Kläger, A.__, verlangt eine Abfindung für eine ungerechtfertigte Kündigung sowie eine ausstehende Prämienzahlung von 2017. Die Beklagte, B.____ AG, hat den Kläger fristgerecht gekündigt, da er gegen seine Treuepflicht verstoßen habe, indem er einer potenziellen Agentin vorgeschlagen habe, über eine Drittgesellschaft zusammenzuarbeiten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kündigung nicht missbräuchlich war, da der Kläger seine Treuepflicht verletzt hatte. Das Gericht hat auch festgestellt, dass der Kläger seine Forderungen bezüglich der ausstehenden Prämienzahlung nicht ausreichend begründet hat. Daher wurde der Rekurs des Klägers abgewiesen und er muss die Gerichtskosten tragen sowie der Beklagten eine Entschädigung zahlen.