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Das Bundesgerichtsurteil vom 24. April 2024 betrifft den Fall zweier Schuldner, die von einem Gläubiger vor einem portugiesischen Gericht zur Zahlung einer bestimmten Summe verurteilt wurden. Der Gläubiger hat daraufhin in der Schweiz zwei separate Vollstreckungsverfahren gegen die Schuldner eingeleitet. Die Schuldner haben sich gegen die Zahlungsforderung gewehrt und die Aufhebung der Vollstreckung beantragt. Das kantonale Gericht hat den Schuldner Recht gegeben und die Vollstreckung abgelehnt. Das Bundesgerichtsurteil behandelt die Frage, ob das portugiesische Gerichtsurteil vollstreckbar ist und ob die Vollstreckung gegen beide Schuldner erfolgen kann. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass das portugiesische Gerichtsurteil nicht klar feststellt, ob die Schuldner solidarisch haften, und dass es nicht Aufgabe des Vollstreckungsrichters ist, dies zu klären. Daher wird die Vollstreckung abgelehnt. Die Rechtsmittel des Gläubigers werden abgewiesen und er wird zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.