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Die Beschwerdeführer, A.A._ und B.A._, haben gegen einen Entscheid des Kantonalen Steuergerichts Solothurn vom 24. Oktober 2022 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Es geht um die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Solothurn sowie der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2020. Die Beschwerdeführer bestreiten, dass der unterpreisige Verkauf von Aktien der D.__ AG als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit qualifiziert werden sollte. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Eintretensvoraussetzungen. Es tritt auf die Beschwerde ein und wendet das Recht von Amtes wegen an. Das Bundesgericht legt den Sachverhalt zugrunde, den die Vorinstanz festgestellt hat. Es prüft die Beweiswürdigung der Vorinstanz und kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde unbegründet ist. Die Beschwerdeführer müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. Das Urteil wird den Verfahrensbeteiligten, dem Kantonalen Steuergericht Solothurn und der Eidgenössischen Steuerverwaltung mitgeteilt.