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Das Bundesgerichtsurteil vom 26. April 2024 betrifft den Fall einer Person, die wegen einer Verletzung des tätlichen Angriffs auf ein Tier nach dem Waadtländer Tierschutzgesetz verurteilt wurde. Die Person wurde beschuldigt, ihre beiden Hunde unbeaufsichtigt gelassen zu haben, die dann einen Streuner-Katze angegriffen und getötet haben sollen. Das Gerichtsurteil bestätigt die Verurteilung und weist den Rekurs der Person ab. Die Rechtmäßigkeit der Urteilsfeststellungen wird gemäß dem geltenden Gesetz geprüft und es wird festgestellt, dass die Person nicht nachweisen konnte, dass die Tatsachen in erster Instanz willkürlich festgestellt wurden. Das Gericht stützt sich auf Zeugenaussagen, die im Einklang mit den aufgezeichneten Vorfällen von ähnlichen Vorfällen stehen, bei denen die Hunde der beschuldigten Person involviert waren, sowie auf das Fehlen anderer Hunde dieser Rasse in der Gegend außer den Hunden der beschuldigten Person. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die angeklagte Person nicht nachweisen konnte, dass die Vorwürfe gegen sie offensichtlich inkorrekt waren. Der Rekurs wird daher abgelehnt.