Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_72/2024 vom 18. April 2024

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines A._, der als Techniker beim Service für Informatik und Telekommunikation (SITel) des Kantons Freiburg angestellt war. Im März 2021 wurde ihm mitgeteilt, dass sein Arbeitsplatz nicht garantiert sei und mehrere Gespräche folgten bezüglich interner Stellenausschreibungen. Im Juli 2021 wurden ihm die Bedingungen für eine Stelle als "ICT System Controller" vorgestellt und er wurde aufgefordert, seinen Rücktritt einzureichen. Dies tat er im Juli 2021 und wurde dann im August 2021 offiziell als "ICT System Controller" beim SITel engagiert. Im Februar 2023 wurde sein Arbeitsverhältnis von der Finanzdirektion des Kantons Freiburg gekündigt und A._ reichte eine Klage ein.

Das Kantonsgericht von Freiburg entschied im Dezember 2023 teilweise zugunsten von A._ und änderte die Kündigung auf den 30. April 2023 ab. A._ legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und forderte die Aufhebung des kantonalen Urteils und eine Wiederanstellung.

Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der Beschwerde und kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen erfüllt waren, um auf die Beschwerde einzutreten. In Bezug auf die Argumente von A._ entschied das Bundesgericht, dass die Verlängerung der Probezeit und die Anwendung des Übergangsrechts nicht willkürlich waren. Das Bundesgericht wies die Beschwerde von A._ ab und entschied, dass er die Gerichtskosten zu tragen hat. Es wurden keine Anwaltskosten zugesprochen.