Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_298/2023 vom 5. April 2024

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Das Urteil betrifft einen Streit um eine Baubewilligung für das Gebäude "D._" auf dem Grundstück Nr. 1117 in Saint-Gingolph. Das Institut C._, Eigentümer des Grundstücks, hatte eine Baubewilligung beantragt, um das Gebäude zu renovieren. Die Gegnerinnen, Eigentümerinnen des benachbarten Grundstücks Nr. 1116, wandten sich gegen das Projekt, da sie der Meinung waren, dass eine Änderung der Nutzung des Gebäudes beantragt werde, die nicht formell beantragt wurde. Die Gemeinde von Saint-Gingolph erteilte die Baubewilligung, gegen die die Gegnerinnen rekurrierten. Der Rekurs wurde abgewiesen und das Bundesgericht wurde angerufen.

Das Bundesgericht entschied, dass der Rekurs in Bezug auf die Zulassung der Baubewilligung abgewiesen wird. Es wurde festgestellt, dass das Projekt keine Änderung der Nutzung des Gebäudes beinhaltet und daher keine spezielle Raumplanung erforderlich ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe der Rekurrentinnen in Bezug auf eine Verletzung ihres Gehörsrechts und des Rechts auf angemessene Ausstattung des Grundstücks unbegründet sind. Es wurde auch festgestellt, dass die Zufahrt für die Feuerwehrfahrzeuge ausreichend ist und dass eine erneute öffentliche Untersuchung des Projekts nicht erforderlich ist.   Das Gericht entschied auch, dass die Rekurrentinnen die Gerichtskosten tragen müssen und dem Gegner eine Entschädigung für seine Anwaltskosten zahlen müssen.