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Der Bundesgerichtsurteil vom 3. Mai 2024 betrifft einen Fall, in dem A._, eine Anwältin, beschuldigt wird, Gelder von Kunden nicht korrekt abgerechnet oder erhalten zu haben. Es wurden Ermittlungen eingeleitet und eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der verschiedene physische Akten und elektronische Datenträger beschlagnahmt wurden. A._ beantragte die Versiegelung aller beschlagnahmten Materialien. Das Kantonsgericht entschied jedoch, dass die Beschlagnahme aufgehoben werden sollte. A._ legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Entscheidung des Kantonsgerichts. Das Bundesgericht prüfte die Angelegenheit und entschied, dass die Beschwerde abgelehnt und A._ die Gerichtskosten auferlegt werden sollten.