Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils dreht sich um eine langwierige Scheidungsprozedur, bei der der Kläger mehrere Forderungen nach Ablehnung der Richterin B. vorgebracht hat. Die Richterin des ersten Gerichts wies die Anfrage zurück und auch die Berufung des Klägers wurde abgelehnt. Der Kläger reichte dann eine Revision ein, die ebenfalls abgelehnt wurde. In einem separaten Fall ordnete die Richterin D. vorläufige Maßnahmen an, die der Kläger ebenfalls anfechtete. Dieser Fall wurde ebenfalls zugunsten der Richterin entschieden. Schließlich beantragte der Kläger erneut die Ablehnung der Richterin B., was vom Gericht abgelehnt wurde. Das Bundesgericht wies den Rekurs des Klägers ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.