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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen eine kantonale Verordnung über die Sanierung von elektrischen Heizungen und Warmwasserbereitern. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die Verordnung eine Verletzung des Eigentumsrechts darstellt und nicht das Ziel eines überwiegenden öffentlichen Interesses verfolgt. Das Gericht weist die Beschwerde ab und argumentiert, dass die Verordnung gerechtfertigt ist, da sie Umwelt- und Energieziele verfolgt. Es wird festgestellt, dass die Verordnung nicht als schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht betrachtet werden kann und dass sie eine ausreichende rechtliche Grundlage hat.