Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_55/2023 vom 25. März 2024

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Arbeitsvertrag zwischen A._ SA und B._. Der Arbeitsvertrag wurde von B._ angefochten, nachdem die Arbeitgeberin ihm mitgeteilt hat, dass der Arbeitsvertrag bereits am 24. August 2018 beendet war und er keinen Anspruch auf Lohn habe. Der Fall wurde vor dem Pretore di Mendrisio Sud verhandelt, der die Klage von B._ abgewiesen hat. Daraufhin hat B.__ Berufung eingelegt, die vom Appellationsgericht des Kantons Tessin angenommen wurde. Das Appellationsgericht urteilte, dass die Arbeitgeberin nicht beweisen konnte, dass der Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt wurde. Die Arbeitgeberin legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte, dass das Berufungsurteil aufgehoben und die Entscheidung des Pretore bestätigt wird. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde jedoch ab und entschied, dass das Berufungsgericht richtig gehandelt hat. Die Arbeitgeberin konnte nicht beweisen, dass der Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt wurde. Die Arbeitgeberin wurde daher verurteilt, dem Kläger Lohnrückstände in Höhe von CHF 18'375.- zu zahlen, zuzüglich Zinsen. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren wurden der Arbeitgeberin auferlegt.