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Das Bundesgericht hat den Fall bezüglich der Interpretation eines Servitutsvertrags und der vorzeitigen Rückgabe des Superfiziats besprochen. Die Beschwerdeführerin, A._ SA, hatte eine Klage gegen B._ eingereicht, in der sie die Übertragung des Eigentums und die Zahlung einer Entschädigung für die zurückgehenden Gebäude verlangte. Das Kantonsgericht von Neuenburg hat die Klage abgelehnt und die Beschwerde des Beschwerdeführers bestätigt. Das Bundesgericht entschied, dass die Frage der Verletzung der Vertragspflichten des Oberflächennahe weiterhin offen bleiben sollte und wies den Fall zur neuen Entscheidung an das Kantonsgericht von Neuenburg zurück.