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Das Bundesgerichtsurteil vom 26. April 2024 behandelt einen Fall im Bereich der internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten. Die indische Steuerbehörde hatte eine Anfrage zur Klärung der steuerlichen Situation einer Person namens A.A. an die Schweizer Behörden gerichtet. Es ging um die Übermittlung von Bankdaten von nicht deklarierten Konten bei einer Schweizer Bank für den Zeitraum von April 2001 bis März 2016. A.A. war bereits verstorben, und es wurde versucht, die Informationen an seine Erben weiterzugeben. Die Schweizer Behörden hatten die Anfrage zunächst offen gehalten und die Informationen trotz der fehlenden Informationen über die Erben weitergeleitet. Später trat ein Gesetz in Kraft, das die Amtshilfe auch für verstorbene Personen ermöglichte. Die Erben von A.A. wandten sich gegen die Entscheidung der Behörden und argumentierten, dass die Daten nicht relevant seien und dass die Behörden die Verfahrensregeln nicht korrekt angewendet hätten. Das Bundesgericht entschied, dass die Anfrage rechtlich relevant und die Behörden korrekt vorgegangen waren. Das Gericht wies den Rekurs der Erben ab und legte die Kosten den Rekurrenten auf.