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Bei dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil handelt es sich um einen Fall von administrativer Amtshilfe in Steuerangelegenheiten zwischen der Schweiz und Frankreich. Die französische Steuerbehörde hatte eine Anfrage zur Unterstützung bei Ermittlungen gegen französische Steuerzahler gestellt, die Konten bei einer Schweizer Bank hatten. Die Schweizer Behörde hat daraufhin Informationen über die betroffenen Personen an die französischen Behörden weitergegeben.
Die Rekurrenten, A._ und B._, haben gegen diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 2023 Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Sie argumentieren, dass die Anfrage nach dem neuen schweizerischen Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen (LAAF) von 2019, das die Weitergabe von Informationen über verstorbene Personen ermöglicht, nicht rückwirkend angewendet werden könne. Sie argumentieren auch, dass die angeforderten Informationen nicht mehr relevant seien, da beide Personen, deren Informationen angefordert wurden, bereits verstorben seien. Das Bundesgericht hat diese Argumente abgelehnt und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Es hält fest, dass die französischen Behörden weiterhin Anspruch auf die angeforderten Informationen haben und dass das neue Gesetz unabhängig vom Zeitpunkt der Anfrage gelte. Die Kosten des Verfahrens wurden den Rekurrenten auferlegt.