Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_683/2023 vom 18. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil vom 18. April 2024 betrifft einen Fall einer Invalidenrente in der Unfallversicherung. Die Beschwerdeführerin, eine Hotelfachhilfe, wurde bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die SWICA Versicherungen AG gewährte ihr eine Invalidenrente von 75 %. Nach einer Revision reduzierte die SWICA die Rente auf 55 % und bestätigte dies in einem Einspracheentscheid. Das Kantonsgericht Wallis wies die Beschwerde der Frau ab. Sie legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob die Rentenkürzung rechtens war. Es stellte fest, dass sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin verbessert hatte und daher eine Rentenrevision gerechtfertigt war. Es befand, dass die von der SWICA eingeholte Gutachten den neuen Gesundheitszustand korrekt beurteilten. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass das Gutachten nicht beweiskräftig sei und dass der Gesundheitszustand sich nicht verbessert habe. Das Bundesgericht jedoch bestätigte die Beurteilung der Vorinstanz.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Beschwerdeführerin Anspruch auf eine Invalidenrente von 61 % hatte. Die Vorinstanz hatte die Invalidenrente aufgrund des Gutachtens der SWICA und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Verbesserungen zu Recht auf 55 % festgesetzt. Das Bundesgericht änderte jedoch die Berechnung des Invalideneinkommens und erhöhte den Abzug vom Tabellenlohn von 15 % auf 25 %. Die Beschwerdegegnerin wurde verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine reduzierte Parteientschädigung an die Beschwerdeführerin zu zahlen.