Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_791/2022 vom 22. März 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Bezug auf eine Brandschaden-Entschädigung der Gebäudeversicherung. Der Sachverhalt ist wie folgt: Die A._ GmbH ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das durch einen Brand erheblich beschädigt wurde. Die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt, die "Assekuranz von Appenzell-Ausserrhoden", schätzte den Schaden aufgrund einer Besichtigung und Bewertung der verbleibenden Gebäudeteile auf eine Schadenssumme von insgesamt Fr. 606'100.--. Die A._ GmbH erhob Einspruch gegen die Schadensverfügung und verlangte eine höhere Entschädigung. Der Verwaltungsrat der Assekuranz gab dem Einspruch teilweise statt, woraufhin die A._ GmbH Beschwerde beim Obergericht einreichte. Das Obergericht hob den Einspracheentscheid und die Schadensverfügung auf und wies die Sache zur Neubeurteilung und neuen Schätzung an die Assekuranz zurück. Die Assekuranz setzte daraufhin den Schaden neu fest, jedoch blieben die kantonalen Rechtsmittel dagegen erfolglos. Die A._ GmbH reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte die Aufhebung des Urteils des Obergerichts. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Die Vorinstanz habe nicht gegen Bundesrecht verstoßen, indem sie entschied, dass die angewandte Schätzungsmethode nicht zu beanstanden sei. Die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.