Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_257/2023 vom 5. April 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um ein Disziplinarverfahren gegen einen Anwalt, der möglicherweise das Anwaltsgeheimnis verletzt hat. Der Anwalt hatte im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens gegen seinen Klienten eine Honorarforderung erhoben, ohne eine förmliche Entbindung vom Anwaltsgeheimnis zu haben. Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen eröffnete daraufhin ein Disziplinarverfahren und verhängte eine Geldstrafe gegen den Anwalt. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Der Anwalt legte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde ein. Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die Eintretensvoraussetzungen und kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde zulässig ist. In der Sache selbst entscheidet das Bundesgericht, dass die Handlung des Anwalts eine Verletzung des Anwaltsgeheimnisses darstellt und dass die Entbindung vom Anwaltsgeheimnis im Voraus unzulässig ist. Das Bundesgericht bestätigt daher die Entscheidungen der Vorinstanzen und weist die Beschwerde ab.