Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_910/2023 vom 18. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Frau, die beschuldigt wird, an der Entführung und Freiheitsberaubung von Kindern beteiligt gewesen zu sein. Die Frau und eine Kollegin wurden beschuldigt, in einem Kindergarten zwei Kinder gefesselt und fotografiert zu haben. Die Frau hat Berufung gegen das Urteil eingelegt und argumentiert unter anderem, dass die Beweisführung fehlerhaft war und sie unschuldig ist. Das Bundesgericht hat die Berufung jedoch abgewiesen und das Urteil bestätigt, wobei es die Argumentation der Frau als unbegründet und nicht ausreichend belegt betrachtet hat. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Aussagen von Zeugen und die vorgelegten Beweise. Die Frau wurde daher wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt. Das Gericht hielt fest, dass die Frau, die eine Erzieherin war, die Pflicht hatte, die Kinder zu schützen und zu intervenieren, als ihre Kollegin die Kinder festhielt. Die Frau habe jedoch nicht nur nicht eingegriffen, sondern auch noch gelacht und damit implizit ihre Zustimmung gezeigt. Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Frau eine rechtliche Verpflichtung hatte, zu handeln, da sie eine Position der Garantie innehatte. Das Gericht wies die Berufung daher ab und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.