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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Mannes, der aufgrund einer Diabeteserkrankung vom Militärdienst befreit wurde. Der Mann hatte dennoch den Wunsch geäußert, einen alternativen Militärdienst zu absolvieren. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, dass der Mann für das Jahr 2013 keine Militärsteuer bezahlen muss und dass er eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuern für die Jahre 2003-2007 erhält. Das Gericht stellte fest, dass die Trennung zwischen Personen, die aufgrund einer Behinderung von der Steuer befreit waren, und denen, die trotz Behinderung Steuern zahlen mussten, eine Diskriminierung darstellte und gegen Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß. Das Gericht bestätigte auch die Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ähnlichen Fällen, in denen Personen mit Behinderungen diskriminiert wurden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Militärsteuer für das Jahr 2013 wurde aufgehoben, und der Kläger erhielt eine Rückerstattung der bereits gezahlten Steuern für die Jahre 2003-2007. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Bundesamts für Steuern ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen dem Bundesamt für Steuern und dem Kanton Tessin aufgeteilt.