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Das Bundesgerichtsurteil behandelt eine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz in einem Planungs- und Baurechtsfall. Die Beschwerdeführerin hatte Einspruch gegen die geplante Abriss eines Wohnhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses auf einem bestimmten Grundstück erhoben. Das Baugesuch wurde von den zuständigen Behörden bewilligt, und die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch gegen die Beschwerdeführerin, woraufhin sie beim Bundesgericht Beschwerde einreichte. In der Beschwerde wurden verschiedene Argumente vorgetragen, darunter die fehlende ausreichende Erschließung des Grundstücks und die willkürliche Anwendung von kommunalen und kantonalen Normen. Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und wies sie als unbegründet ab. Es bestätigte, dass die Erschließung ausreichend war und die Anwendung der Normen nicht willkürlich war. Das Bundesgericht ordnete an, dass die Beschwerdeführerin die Gerichtskosten tragen und der Beschwerdegegnerin eine Entschädigung zahlen muss.