Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1045/2023 vom 15. April 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil vom 15. April 2024 geht es um den Fall von A.A._, B.A._ und C._, die wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurden. Der Vorfall ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus, in dem die drei Parteien als Nachbarn lebten. A.A._ und B.A._ haben beim Bundesgericht gegen das Urteil der kantonalen Berufungsgerichts Beschwerde eingereicht. Sie fordern hauptsächlich eine Änderung des Urteils, um C._ wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung zu verurteilen, und um sich selbst von den Vorwürfen der Beleidigung und des unerlaubten Mitschnitts von Gesprächen freizusprechen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der kantonalen Berufungsgerichts. Es kommt zu dem Schluss, dass die Argumente der Beschwerdeführer in Bezug auf die Beweisführung und die Rechtsqualifikation der Straftaten, die ihnen zur Last gelegt werden, nicht überzeugend sind. Das Gericht weist auch darauf hin, dass die Beschwerdeführer keine ausreichenden Tatsachen vorgebracht haben, um ihre Zulässigkeit als Parteien im Zivilverfahren nachzuweisen. In Bezug auf den Vorfall der Körperverletzung, von dem A.A.__ behauptet, dass er nie davon informiert wurde, stellt das Gericht fest, dass dieser Einwand aufgrund eines formellen Verfahrensfehlers unrelevant ist und nicht vor dem Bundesgericht angefochten werden kann. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil der kantonalen Berufungsgerichts. Die Beschwerdeführer tragen die Gerichtskosten.