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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Strafsache, bei der der Beschwerdeführer A.__ wegen Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäsche verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer hat eine Revision des Urteils beantragt und behauptet, dass neue Beweismittel vorliegen, die seine Unschuld beweisen. Die Cour d'appel du Tribunal pénal fédéral hat die Revision als unzulässig erklärt und das Bundesgericht urteilt über die Zulässigkeit der Revision. Das Bundesgerichtsurteil stellt fest, dass die vom Beschwerdeführer vorgelegten Beweismittel nicht neu sind und dass die Cour d'appel die Revision zu Recht als unzulässig erklärt hat. Das Bundesgericht weist den Rekurs teilweise ab und bestätigt die Entscheidung der Cour d'appel.du Tribunal pénal fédéral.