Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1248/2023 vom 9. April 2024

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt hat gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 7. September 2023 Beschwerde eingelegt. Es geht um die Landesverweisung eines Ausländers, der wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert die Durchführung der Landesverweisung und die Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS). Das Appellationsgericht hat hingegen von der Landesverweisung abgesehen, da ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegen würde. Es hat die spezifischen Umstände des Ausländers, wie seine langjährige Anwesenheit in der Schweiz und seine sozialen Bindungen, berücksichtigt. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Gewichtung der privaten und öffentlichen Interessen an der Landesverweisung und argumentiert, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung höher sei aufgrund der Schwere der begangenen Straftaten und der negativen Legalprognose des Täters. Das Bundesgericht hat der Beschwerde stattgegeben und das Urteil des Appellationsgerichts aufgehoben. Es fordert eine erneute Beurteilung unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, einschließlich des Gesundheitszustands des Beschwerdegegners und der Behandlungsmöglichkeiten in seinem Heimatland.