Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_547/2022 vom 19. März 2024

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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde dreier Mobilfunkunternehmen (Salt Mobile SA, Sunrise GmbH und Swisscom (Schweiz) AG) gegen eine Bestimmung in der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Sufers im Kanton Graubünden. Konkret geht es um den Art. 62 Abs. 2 BauG/Sufers, der verschiedene Anforderungen an den Bau und die Erweiterung von Mobilfunkantennen festlegt. Die Beschwerdeführerinnen beanstanden insbesondere die Bestimmungen zur objektiven Bedarfsnachweis (Abdeckung) (lit. b), zur Sicherstellung künftiger Ansprüche und Mitbenutzung anderer Betreiber (lit. d), sowie zum Ortsbildschutz und Ästhetik und den Auswirkungen auf Gebäude und Liegenschaften (lit. e und f).

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der objektive Bedarfsnachweis (Abdeckung) nach lit. b bundesrechtswidrig ist, da das Bundesrecht keinen solchen Nachweis für den Bau von Mobilfunkantennen verlangt. Die Anforderungen zur Sicherstellung künftiger Ansprüche und Mitbenutzung anderer Betreiber nach lit. d sind jedoch verfassungskonform und nicht bundesrechtswidrig. Die Nachweise zum Ortsbildschutz, Ästhetik und den Auswirkungen auf Gebäude und Liegenschaften nach lit. e und f sind ebenfalls verfassungskonform und nicht bundesrechtswidrig.

Das Bundesgericht hebt somit den Art. 62 Abs. 2 lit. b BauG/Sufers auf, während die restlichen Bestimmungen gültig bleiben. Die Kosten des Verfahrens werden teilweise den Beschwerdeführerinnen auferlegt, und die Gemeinde Sufers wird zur Entschädigung der Beschwerdeführerinnen verpflichtet.