Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der vorliegende Fall betrifft einen Streit um den Transfer eines Bauvertrags. Die Beschwerdeführerin (Käuferin) schloss einen Kaufvertrag für eine Immobilie ab und gleichzeitig einen Bauvertrag mit der Beschwerdegegnerin (Unternehmerin) für den Bau eines Apartments. Der Bauvertrag sah eine Lieferung des Apartments innerhalb von 20 Monaten vor. Es kam zu Verzögerungen bei der Lieferung, was zu einem Vertrag zwischen der Käuferin und den neuen Käufern führte, in dem die Rechte und Pflichten aus dem Bauvertrag auf die neuen Käufer übertragen wurden. Die Käuferin hat daraufhin die Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts eingereicht, das sie in allen Punkten abgewiesen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen und entschieden, dass der Bauvertrag uneingeschränkt auf die neuen Käufer übertragen wurde und die Käuferin daher keine Ansprüche aus dem Vertrag mehr geltend machen kann. Die Kosten des Verfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt.