Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_300/2024 vom 2. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall von vorläufiger Inhaftierung. Der Beschuldigte wird verdächtigt, an einem Überfall beteiligt gewesen zu sein, bei dem das Opfer geschlagen, bedroht und erpresst wurde. Der Beschuldigte wurde am Tag nach dem Überfall festgenommen und seine Haft wurde mehrmals verlängert. Der Beschuldigte legte Beschwerde gegen die letzte Verlängerung der Haft ein und argumentierte unter anderem, dass keine hinreichenden Beweise für seine Schuld vorliegen und dass die Haft unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Verlängerung der Haft. Es stellte fest, dass es ausreichende Beweise gibt, um den schweren Verdacht der Schuld des Beschuldigten zu begründen, und dass eine Freilassung den konkreten und ernsthaften Gefahren der Vereitelung der Wahrheitsfindung und der Flucht ausgesetzt wäre. Das Gericht entschied, dass die Verlängerung der Haft bis zum 4. Mai 2024 verhältnismäßig ist. Der Beschuldigte hat Anspruch auf kostenlose rechtliche Vertretung und das Bundesgericht hat einen Anwalt als Pflichtverteidiger ernannt. Keine Gerichtskosten werden erhoben. Das Urteil wurde an die beteiligten Parteien und Behörden weitergeleitet.