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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Obergericht des Kantons Aargau hat den Beschwerdegegner für schuldig befunden, Kokain in Kleinmengen erworben und weiterverkauft zu haben, wobei die Gesamtmenge deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert lag. Das Obergericht hat jedoch einen mengenmäßig schweren Fall verneint, da die einzelnen Handlungen nicht als einheitliches Geschehen angesehen wurden. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau legt nun Beschwerde ein und fordert die Anwendung des qualifizierten Tatbestands sowie die Neufestsetzung der Strafe. Das Bundesgericht bestätigt, dass mehrere rechtlich selbständige Widerhandlungen zusammen einen mengenmäßig schweren Fall ergeben können. Die Vorinstanz hat daher Bundesrecht verletzt und das Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Der Beschwerdegegner erhält eine kostenlose Rechtsvertretung, da er bedürftig ist und sein Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Es werden keine Gerichtskosten erhoben, aber dem Rechtsvertreter des Beschwerdegegners wird eine angemessene Entschädigung ausbezahlt.