Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_465/2023 vom 6. März 2024

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Die Beschwerdeführerin, A._, ist tansanische Staatsangehörige. Sie heiratete im September 2016 den Schweizer Staatsangehörigen B._ und erhielt daraufhin eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Im Oktober 2019 berichtete A._ von häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann und begab sich in ein Frauenhaus. Das Strafverfahren gegen ihren Ehemann wurde eingestellt und die Ehe wurde geschieden. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn verweigerte die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für A._. Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde gegen diese Entscheidung ab. Daraufhin reichte A._ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund der häuslichen Gewalt habe. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz Bundesrecht verletzt habe und dass A._ einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung habe. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde aufgehoben und das Migrationsamt angewiesen, A.__ eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.