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Das Bundesgerichtsurteil vom 5. März 2024 betrifft einen Sachverhalt, in dem die Beschwerdeführerin ein Grundstück gekauft hat und nun behauptet, sie habe einen Grundlagenirrtum über die Überbaubarkeit des Grundstücks begangen. Die Vorinstanzen haben festgestellt, dass der betreffende Parzellenteil zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Baugebiet lag und daher überbaubar war. Allerdings sei im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher gewesen, dass die Beschwerdeführerin noch lange eine Baubewilligung erhalten würde. Die Vorinstanzen haben daher entschieden, dass kein Grundlagenirrtum vorliegt. Das Bundesgericht bestätigt dieses Urteil und weist die Beschwerde der Beschwerdeführerin ab. Die Beschwerdeführerin wird zur Zahlung der Gerichtskosten und der Parteientschädigung verurteilt.