Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Atemschutzmasken. Die Beschwerdeführerin, die A._ AG, hat gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt. Sie argumentiert, dass die Dokumente aufgrund eines hängenden Strafverfahrens nicht zugänglich gemacht werden sollten und beruft sich dabei auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Das Bundesgericht hält fest, dass die einschlägigen Dokumente nicht unter die Ausnahmeregelungen des BGÖ fallen und dass die strafprozessualen Akteneinsichts- und Informationsrechte dem Zugang zu den Dokumenten nicht entgegenstehen. Das Gericht weist die Beschwerde der A._ AG daher ab und legt ihr die Kosten des Verfahrens auf.