Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_45/2023 vom 16. Januar 2024

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage, die von der Swisscom beantragt wurde. Die Beschwerdeführer, darunter mehrere Unternehmen und Privatpersonen, haben gegen die Baubewilligung Beschwerde eingelegt und beantragen die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts. Die Beschwerdeführer bringen verschiedene Rügen vor, darunter die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, die Verletzung von Bundesrecht und die fehlende Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems für adaptive Antennen. Des Weiteren wird beanstandet, dass die rechnerische Prognose der elektrischen Feldstärke aufgrund von Reflexionswirkungen im bebauten Raum nicht ausreichend ist. Zudem monieren die Beschwerdeführer eine Verletzung des Vorsorgeprinzips und halten die geltenden Immissions- und Anlagegrenzwerte für nicht gesetzes- und verfassungskonform. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde unbegründet ist und weist sie ab. Die Gerichtskosten werden den Beschwerdeführern auferlegt.