Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der beschriebene Sachverhalt bezieht sich auf einen Fall von Gewalttätigkeit in Urdorf im Jahr 2019, an dem A._, B.B._ und C.B._ beteiligt waren. Das Bezirksgericht Dietikon sprach A._ des mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und einer Landesverweisung für acht Jahre. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil im Schuld- und Strafpunkt, reduzierte jedoch die Dauer der Landesverweisung auf sieben Jahre. A.__ legt mit einer Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Anordnung der Landesverweisung vor und argumentiert, dass seine persönliche Situation und seine Integration in die Schweiz berücksichtigt werden sollten. Die Vorinstanzen halten jedoch fest, dass die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen und dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde unbegründet ist und weist sie ab.