Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_576/2023 vom 8. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem eine unentgeltliche Rechtsbeiständin eine Entschädigung für ihre Leistungen im Berufungsverfahren fordert. Das Obergericht des Kantons Zürich hat ihr eine Entschädigung von CHF 13'767.10 zugesprochen, während die Rechtsbeiständin CHF 42'141.75 fordert. Das Bundesgericht prüft, ob der Entscheid des Obergerichts rechtswidrig ist. Es stellt fest, dass die zugesprochene Entschädigung im Vergleich zum Zeitaufwand der Rechtsbeiständin zu niedrig ist und weist den Fall zur erneuten Überprüfung an das Obergericht zurück. Das Bundesgericht entscheidet, dass der Kanton Zürich die Rechtsbeiständin mit CHF 3'000.-- entschädigen muss.