Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_316/2023 vom 6. März 2024

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Das Bundesgerichtsurteil beschäftigt sich mit einem Rentenanspruch in der Invalidenversicherung. Der Kläger, A.__, wurde 2018 bei einem Hockeyunfall verletzt und litt seither unter andauernden Knieschmerzen. Er beantragte eine Invalidenrente, doch das Bundesgericht lehnte den Anspruch ab. Die Richter stützten sich dabei vor allem auf die Gutachten von verschiedenen Ärzten, die zu dem Schluss kamen, dass der Kläger keine dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte und seine volle Arbeitsfähigkeit besaß. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Kriterien für das Vorliegen eines komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) nicht erfüllt waren. Der Kläger hatte argumentiert, dass er unter den Symptomen des CRPS litt, doch diese Behauptung konnte nicht ausreichend belegt werden. Das Gericht wies auch den Antrag des Klägers auf einen höheren Betrag für die Anwaltskosten ab. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.