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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Steuerbeschwerde. Die Kläger, A.A._ und B.A._, haben eine Entscheidung der kantonalen Steuerverwaltung des Kantons Waadt angefochten, in der ihr steuerpflichtiges Einkommen für das Steuerjahr 2018 festgelegt wurde. Die Kläger argumentierten, dass eine Abfindungszahlung von 250'000 CHF separat besteuert werden sollte, da es sich um eine Kapitalleistung im Zusammenhang mit der Vorsorge handelt. Die kantonale Steuerverwaltung lehnte diese Argumentation ab, ebenso wie das Kantonsgericht in seinem Urteil. Das Bundesgericht bestätigt nun die vorherigen Entscheidungen und weist den Rekurs der Kläger ab. Es stellt fest, dass die Abfindungszahlung nicht als Vorsorgeleistung betrachtet werden kann und daher nicht separat besteuert wird. Darüber hinaus wird festgestellt, dass die gleichen Regeln für die kantonalen Steuern gelten wie für die Bundessteuern und daher der gleiche Steuersatz angewendet wird. Die Kläger werden zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.