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Das Urteil betrifft eine Zivilsache, in der die A._ GmbH von der B._ AG Schadenersatz aufgrund eines fehlerhaften Beratungsmandats als Versicherungsmaklerin fordert. Die Beschwerdeführerin wirft der Beschwerdegegnerin vor, sie nicht ausreichend über die Deckung eines neuen Versicherungsvertrags informiert zu haben, sodass sie nach einer behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund von Covid-19 keine Ansprüche bei ihrer alten und neuen Versicherung hatte. Das Handelsgericht wies die Klage ab, da die Beschwerdeführerin den Schaden nicht ausreichend substanziiert habe. Die Beschwerdeführerin beantragt in ihrer Beschwerde, das Urteil aufzuheben und die Sache an das Handelsgericht zurückzuweisen. Das Bundesgericht entscheidet, dass die Vorinstanz die Klage zu Recht abgewiesen hat, da die Beschwerdeführerin ihre Ansprüche nicht ausreichend substanziiert hat. Die Beschwerde wird abgewiesen und die Gerichtskosten werden der Beschwerdeführerin auferlegt.