Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_517/2023 vom 23. Februar 2024

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Das Urteil des Bundesgerichts betrifft einen Fall von Arresteinsprache. Die Beschwerdeführerin, eine Bank, hatte gegen die Beschwerdegegnerin, eine Kundin der Bank, einen Arrestbefehl erlassen, um eine Geldforderung einzutreiben. Das Einzelgericht Audienz hatte die Einsprache gegen den Arrest jedoch gutgeheißen, und das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung in einem Urteil. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Hauptfrage in diesem Fall war, ob die Beschwerdeführerin die Arrestforderung ausreichend substanziiert und glaubhaft gemacht hat. Das Obergericht kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war. Die Beschwerdeführerin hatte die Forderung nur pauschal behauptet, ohne die einzelnen Positionen und Berechnungen ausführlich darzulegen. Das Obergericht verlangte jedoch, dass die einzelnen Positionen und deren Zusammensetzung zumindest in den Grundzügen aufgezeigt werden müssen. Da die Beschwerdeführerin diesem Substanziierungsanforderungen nicht gerecht wurde, hat das Obergericht ihre Beschwerde abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Bank ab.

Zusammenfassend ging es in diesem Fall um die Anforderungen an die Substanziierung und Glaubhaftmachung einer Arrestforderung. Das Obergericht entschied, dass die Beschwerdeführerin diese Anforderungen nicht erfüllt hat und die Arresteinsprache somit abgewiesen werden muss. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde ab.