Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Die Beschwerdeführerin, die Bank A._ AG, fordert Geld von den Eheleuten C.B._ und D.B.__, die Kunden der Bank sind. Die Bank hatte ihnen Kredite gewährt, für die sie Sicherheiten gestellt hatten. Die Bank stellte einen Antrag auf Arrest mit dem Ziel, jegliche Guthaben und Vermögenswerte der Schuldner bei anderen Banken zu beschlagnahmen, um ihre Forderung zu decken. Das Einzelgericht Audienz entschied, die Einsprache der Schuldner gegen den Arrest zuzulassen, was das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte. Die Bank legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht prüft den Fall und stellt fest, dass die Bank ihre Forderung nicht ausreichend substanziiert und glaubhaft gemacht hat. Es weist die Beschwerde daher ab und bestätigt die Entscheidung des Obergerichts. Die Bank wird verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.