Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_250/2022 vom 21. Februar 2024

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Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes, A._, der vom Bezirksgericht Frauenfeld wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie schuldig gesprochen wurde. A._ wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Bezirksgericht ordnete auch eine Bewährungshilfe an und verhängte ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot. Das Smartphone des Beschuldigten wurde eingezogen und zur Vernichtung freigegeben. Im Zivilpunkt wurde A._ zur Zahlung einer Genugtuung an das Opfer B.C._ verpflichtet. A._ legte Berufung beim Obergericht des Kantons Thurgau ein. Das Obergericht bestätigte teilweise die erstinstanzlichen Schuldsprüche, änderte jedoch die Strafzumessung ab. Das Obergericht ordnete eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine bedingte Geldstrafe an. Das Tätigkeitsverbot wurde bestätigt, jedoch wurden die Weisungen zur Teilnahme an einer Therapie aufgehoben. Das Smartphone des Beschuldigten wurde zurückgegeben. Die Genugtuungszahlung wurde reduziert und die Kosten des Verfahrens neu berechnet. A._ legte Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte den Freispruch von den Vorwürfen sowie die Aufhebung des Schuldspruchs, der Strafzumessung und der Zivilforderungen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Schuldsprüche und Strafzumessungen des Obergerichts. Es bestätigte auch die Beurteilung des Videos als pornografisch und wies die Argumente des Beschwerdeführers bezüglich eines Verbotsirrtums zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.