Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_84/2023 vom 13. Februar 2024

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsanwalt (Beschwerdeführer), der als amtlicher Verteidiger in einem Strafberufungsverfahren tätig war. Er informierte seinen Klienten, dass die Frist zur Einreichung einer Beschwerde beim Bundesgericht ablaufen würde und er das Urteil nicht besprechen könne, da seine Kosten zu Unrecht gekürzt worden waren. Der Verfahrensleiter forderte den Anwalt auf, seine Pflichten zu erfüllen, woraufhin der Anwalt seinem Klienten eine Erläuterung des Urteils anbot. Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte verhängte eine Geldstrafe wegen Verletzung der Berufsregeln. Der Anwalt legte dagegen Beschwerde ein, die vom Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. Der Anwalt legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und rügte, dass seine Rechte auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verletzt wurden. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz den Sachverhalt unvollständig festgestellt hatte, aber der Beschwerdeführer dennoch gegen Berufsregeln verstoßen hatte, da er seinem Klienten keine Urteilserläuterung angeboten hatte. Das Gericht wies die Beschwerde ab und legte die Kosten dem Beschwerdeführer auf.